Platzordnung der Freizeitwelt Güster (Stand 01.01.2023)

Hier finden Sie unsere aktuelle Platzordnung als PDF zur Einsicht und zum Download. 

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Campingplatzverordnung Schleswig-Holstein »

Aktueller Hinweis zum Thema Brandschutz

Bei der Lagerung von Gasflaschen ist folgendes zu beachten.

Campingplatzverordnung Schleswig-Holstein §7: Brandschutz Abs. 7

„Auf jedem Stand- und jedem Aufstellplatz dürfen nicht mehr als zwei Liter brennbare Flüssigkeiten gelagert werden; dies gilt nicht für Flaschengas für den laufenden Gebrauch.“

Unter Flaschengas für den laufenden Gebrauch, ist die angeschlossene Flasche (max. 11 kg) zu verstehen. Neben dieser angeschlossenen Gasflasche darf maximal eine weitere Gasflasche (max.11 kg) gelagert werden.
Eine Lagerung weiterer Gasflaschen ist nicht zulässig.
Wir werden durch entsprechende Überprüfungen sicherstellen, dass der Brandschutz eingehalten wird und verweisen in diesem Zusammenhang auf Punkt 13 unserer Platzordnung.

Die Geschäftsführung